AGBs

                                                                                                Verkaufs- und Liefer- Bedingungen

 1. Geltungsbereich Mit der widerspruchslosen Hinnahme unserer schriftlichen AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Ein Widerspruch hat unverzüglich zu erfolgen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann im Rahmen des Liefergeschäftes als vereinbart, wenn der Käufer eigene Einkaufsbedingungen verwendet. Dies gilt auch für den Fall, dass wir den Einkaufsbedingungen des Kunden bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich widersprechen. Insofern befreit uns der Kunde von dem Erfordernis eines Widerspruches gegen seine Einkaufsbedingungen. Die Bezugnahme des Kunden auf seine Einkaufsbedingungen gilt als nicht geschrieben. 2. Angebote / Auftragsbestätigung Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt ausreichender Liefermöglichkeiten und vorbehaltlich von Schreib-, Kalkulations- oder sonstigen Irrtümern. Aufträge gelten als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen nicht innerhalb von 8 Tagen nach Eingang widersprochen haben. 3. Preisstellung Sofern It. den jeweils gültigen Angeboten oder Preislisten keine besondere Vereinbarung erfolgte, behalten wir uns die Berechnung der am Tage der Lieferung gültigen Preise vor. Die Listenpreise oder Nettopreise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 4. Zahlung Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein Netto oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Bei Rechnungsregulierung mit Wechseln gewähren wir keinen Skontoabzug und belasten den Besteller mit den anfallenden Diskont- und Wechselspesen oder sonstigen Mehrkosten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Hohe von 3% über dem Lombardzinssatz der Währungs- und Notenbank zu berechnen, es sei denn es wird durch uns ein höherer Zurückhaltung von Zahlungen zwecks Aufrechnung gegen vom Lieferanten bestrittene und nicht rechtskräftig festgestellte Forderungen sind ausgeschlossen. Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn an Gegenständen noch Nacharbeiten nötig sind. Kann die Fertigstellung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht erfolgen, so bleiben dennoch die vereinbarten Zahlungstermine bestehen. Wird über das Vermögen des Bestellers der Konkurs oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eingeleitet, oder wird von dem Besteller die Zahlung eingestellt, oder kommt es zu Wechselprotesten oder zur Zwangsvollstreckung gegen den Besteller, oder bestehen über die Vermögenslage des Bestellers Zweifel, die eine Kreditgewährung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen, so ist der Lieferer berechtigt, jederzeit anstelle der vereinbarten Zahlung sofort Barzahlung zu verlangen, sein Eigentum an der gelieferten Ware geltend zu machen, diese wegzunehmen und freihändig zu verwerten, sowie von allen Verträgen zurückzutreten, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf. Vorbehalten bleibt das Recht des Auftragnehmers auf Schadensersatz. In diesen Fallen sind weiterhin sämtliche Stundungszusagen aufgehoben. Der Anspruch des Auftragnehmers auf sofortige Bezahlung und auf Fortfall aller vereinbarten Zahlungstermine besteht ohne Rücksicht darauf, ob Wechsel laufen, deren Fälligkeit noch nicht eingetreten ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, vom Besteller Vorauskasse für alle noch nicht erfolgten Lieferungen zu fordern. 5. Verpackung Sollten in den jeweils gültigen Angeboten und Preislisten keine Verpackungskosten enthalten sein, werden diese billigst berechnet. 6. Lieferung und Versand Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, unabhängig vom Ort der Versendung. Auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung geht die Gefahr mit der Absendung auf den Besteller über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt. Teillieferungen sind zulässig. 7. Transportschaden Trotz sorgfaltiger Verpackung können Schäden dieser Art bei allen Versandarten nicht ausgeschlossen werden. Damit Sie in jedem Fall zufrieden gestellt werden, bitten wir, die nachstehenden Empfehlungen zu beachten (bei Nichtbeachtung müssen wir uns Ersatzlieferung gegen Neuberechnung vorbehalten): 1. Bei Beschädigungen, die bereits äußerlich sichtbar sind, darf der Empfang nicht vollgültig quittiert werden. 2. Ist die Verpackung unbeschädigt und werden die Schaden erst beim Auspacken festgestellt, muss bei der Deutschen Bundesbahn bzw. bei Spedition oder Post binnen 3 Tagen nach Übernahme der Sendung reklamiert werden. Gegebe-nenfalls muss die Deutsche Bundesbahn bzw. Spedition oder Post eine Hausaufnahme durchfuhren. Speditionen lehnen in den meisten Fallen „Hausaufnahmen" ab und berufen sich auf „reine Quittung" (unterschriebenen Frachtbrief). Packen Sie deshalb diese Sendung im Beisein des Fahrers aus. Sollte der Fahrer dies ablehnen, lassen Sie sich bitte einen Vermerk (Sendung unter Vorbehalt angenommen - Fahrer lehnt Beisein bei Öffnung des Kartons ab) quittieren. 3. In jedem Fall muss die Sendung in dem Zustand, in dem sie sich bei der Feststellung des Schadens befand, liegen bleiben. Zur reibungslosen Abwicklung eines Schadensfalls benötigen wir von Ihnen: 1. Originalbrief (Fotokopie hiervon erhalten Sie sofort zurück) 2. Tatbestandsaufnahme 3. Abtretungserklärung (Die Abtretungserklärung bringt für Sie keinerlei Verbindlichkeiten mit sich) 8. Lieferzeit Die Lieferzeit beginnt nach Klärung aller Einzelheiten über die Ausführung des Auftrags. Sie ist mit Ausnahme bei besonderer Vereinbarung als annähernd und unverbindlich zu betrachten.Will der Käufer in begründeten Fällen Rechte aus Verzug herleiten, muss er vorher eine Nachfrist von wenigstens 3 Wochen setzen. Höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, wie unvorhergesehene behördliche Maßnahmen, unverschuldete Schwierigkeiten in der Eindeckungsmöglichkeit für Rohmaterial und sonstige Betriebsstoffe berechtigen uns, die vereinbarten Liefertermine hinaus-zuschieben bzw. von den Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten 9. Zeichnungen Die Entwürfe und Konstruktionen des Lieferers unterliegen dem Urheberrecht und Eigentumsschutz. 10. Mängelrügen Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, spätestens 13 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft durch uns, sofern sich aus den folgenden Ausführungen nichts anderes ergibt. Mangelrügen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb 10 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Dem Lieferer muss Gelegenheit zur Nachprüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Eine Reklamation ist hinfällig, falls vorher ohne Zustimmung des Lieferers an beanstandeten Gegenständen Veränderungen vorgenommen werden. Mängel, die auch bei sorgfaltiger Prüfung nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen entdeckt werden können, sind sofort bei der Feststellung zu rügen. Weist der Lieferer die Mängelrüge als unbegründet zurück, so verjährt der Gewährleistungsanspruch in 3 Monaten nach schriftlicher Zurückweisung, spätestens jedoch in der gesetzlichen Frist. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein vorher nichtfeststelIbarer Arbeits-, Material- oder Konstruktionsfehler vorliegt. Haben wir Schadensersatz aus so genanntem Verschulden vor oder bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung oder aus einem sonstigen zwingenden vertraglichen oder außervertraglichen Rechtsgrund zu leisten, so ersetzen wir nur den unmittelbaren Schaden. dann in dem Umfang, wie solche von den betreffenden Herstellerwerken aufgrund ihrer Gewährleistungsbestimmungen anerkannt werden. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, nach unserer Wahl die von uns anerkannten Mängel zu beheben oder Ersatz zu liefern. Ist die Behebung des Mangels durch die Lieferung eines Ersatzstückes nicht möglich oder der Aufwand nicht im Verhältnis zum Lieferwert, ist der Besteller zu angemessener Minderung berechtigt. nachkommt. 11. Oberfläche Die Eloxierung entspricht den gültigen DIN-Vorschriften 17611. Das visuelle Farbempfinden bei Metalloberflächen ändert sich schon durch geringste Verlagerung des Betrachtungswinkels. Farbunterschiede und Veränderungen des Strukturverlaufes sind in den üblichen Toleranzen nicht zu vermeiden. Standard-Farbbeschichtung in RAL 9016, verkehrsweiß. Geringe Farb- und Glanz- Unterschiede sind herstellungsbedingt. Die Beurteilung der Oberfläche hinsichtlich Einheitlichkeit von Farbe und Struktur, hat nach den Güterichtlinien der RAL RG 631 ohne Hilfsmittel zu erfolgen. Dabei sind ein Abstand von 5 m auf der Außenseite und ein Abstand von 3 m auf der Innenseite einzuhalten. Für die Beurteilung der Beschichtungsqualität stellen Untergrund Unebenheiten, oder kleine Kratzer, Putzschlieren und Pickel, die aus oben genannter Entfernung nicht sichtbar sind, keinen Mangel dar. Diesbezügliche Reklamationen sind unwirksam. Irgendwelche Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. 12. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach Begleichung seiner gesamten Verbindlichkeiten auf den Besteller über. Wir sind berechtigt, geleistete Zahlung auf die Forderungen zu verrechnen, für die die geringste Sicherheit besteht. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Über die noch in unserem Eigentum stehende Ware darf der Käufer durch Veräußerungen, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder in sonstiger Weise nicht verfügen. Von Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen unserer Rechte an Dritte hat er uns sofort in Kenntnis zu setzen. Wiederverkäufer sind berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu veräußern.Sie haben sich ihren Abnehmern gegenüber das Eigentum vorzubehalten und treten schon jetzt ihre Forderungen aus der Veräußerung mit allen Nebenrechten bis zur Höhe ihrer gesamten Forderung an uns ab. Wir verpflichten uns, auf ihr Verlangen, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 1/5 übersteigt. Sie gelten soweit nur als unser Treuhänder. Sie sind auf unser Verlangen verpflichtet, ihren Abnehmern die Abtretung mitzuteilen und uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Bei Verbindung oder Vermischung der noch in unserem Eigentum stehenden Ware mit anderen Gegenständen tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentums-rechte an uns ab und verpflichtet sich, den neuen Gegenstand oder den vermischten Bestand für uns zu verwahren. 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferung ist Deggendorf oder das von uns beauftragteWerk oder Lager, von welchem der Versand erfolgt; für die Zahlung ist der Erfüllungsort Deggendorf. Der Gerichtsstand ist Deggendorf. 14. Sonstiges Für die Auslandsgeschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht. Mietgeschäfte liegen außer Vorstehendem noch unsere besonderen Mietbedingungen zugrunde. Handelsgesetzbuches, auch dann, wenn unsere Abnehmer nicht Kaufleute im Sinne des HGB sind. Sonderanfertigungen und Sondergrößen sind vom Umtausch bzw. der Rücknahme ausgeschlossen.

PORTAPLAN Türentechnik E.K

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